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Anti-Hassrede-Gesetz: Wir dürfen Facebook nicht alleine machen lassen!

von Max Biederbeck
Die Reaktionen auf das neue Gesetz gegen Hate Speech in sozialen Netzwerken fallen heftig aus. Zu mangeln scheint es an allem. Dennoch hat Justizminister Heiko Maas das Gesetz am Freitag durch den Bundestag gebracht. Eine gesamtgesellschaftliche Debatte darüber kam leider nie richtig zustande, kommentiert Max Biederbeck.

Dieser Kommentar wurde zur Entscheidung im Bundestag hin geupdatet.

Wie gut kennen sich die Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe wohl mit der Technologie von Hashes aus? Haben sie die Zeit, sich durch tausende Facebook-Kommentare am Tag zu wühlen? Und wie sicher sind sie in ihren Normen-Abwägungen, wenn sie jeden einzelnen dieser Posts einschätzen müssen? Das sind natürlich Fangfragen. Weder der BGH kann einen solchen Aufwand bewältigen, noch können es die zuständigen Landesgerichte. Nun gibt es ein Gesetz, das stattdessen die sozialen Netzwerke in die Pflicht nimmt. Es ist am Freitag durch den Bundestag gegangen und tritt so noch vor der Sommerpause in Kraft.

Die neuste Fassung des Entwurfs kannte dabei im Vorfeld kaum einer, sie stand nicht mal auf der Website des Bundestags. Kritiker glauben, das Gesetz verstößt gegen Grundrechte und Europarecht. Heiko Maas, der Minister für besagtes Recht, dagegen sprintete geradezu durch den parlamentarischen Prozess. So ein „Durchregieren“ kennt man von ihm gar nicht. Was bei all dem herauskommt: Ungewiss. Das Gesetz, wie es jetzt ist, stellt auf jedenfall nicht den richtigen Weg da, um dem Hass im Netz auf demokratische Weise Herr zu werden.

Es gibt sehr problematische Passagen in dem Papier von Heiko Maas. Die neue Version hat die Kritikpunkte nicht ausgeräumt. Es ist schade, dass der Minister einen guten Gedanken hatte, nämlich die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, aber die falschen Mittel wählte.

Anfang Juni hatte das Kabinett den Entwurf zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beschlossen. Es soll die großen sozialen Netzwerke – Facebook, YouTube, Xing, Twitter – stärker in die Verantwortung ziehen. Anbieter mit mehr als zwei Millionen Nutzern müssen ab jetzt „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte innerhalb von 24 Stunden löschen. Lässt sich die Strafbarkeit nicht klar feststellen, bleiben den Netzwerken bis zu sieben Tage Zeit. Die Vorgaben für die Löschung macht das Strafgesetzbuch, von Bedrohung über Schmähung bis zur Volksverhetzung. Die Plattformen müssen außerdem alle drei Monate Bericht erstatten, wie viele Inhalte sie in welcher Zeit gelöscht haben und wie viele Mitarbeiter sie dazu einsetzten. Wer nicht spurt, muss ein happiges Bußgeld zahlen.  

Wir sollten froh sein, dass es keine Kontrollbehörde gibt

Nun befürchten viele – vom Branchenverband über den Zeitungskommentator bis zum Datenschützer – eine willkürliche Löschkultur oder gar Selbstjustiz von Facebook und Co. Schon in den vergangenen Monaten häuften sich die Fehler bei den Netzwerken. Immer wieder sperrten sie Accounts, die völlig legitime Inhalte verbreiteten. Nun handelt es sich hier oft um handwerkliche Fehlentscheidungen, Kritiker warnen aber auch vor einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

Gerade die ist problematisch. Facebook könnte in Zukunft auf Anfrage und ohne Richter die Daten eines angeblichen Rechtsverletzers an Dritte herausgeben. Oben beschriebene Fehleinschätzungen seitens der Netzwerke wären hier eine Katastrophe, sie würden etwa Stalkern Tür und Tor zu den Adressen ihrer Opfer öffnen. Sie ließen sich auch nicht wieder rückgängig machen, wie die versehentliche Sperrung eines Bilds oder eines Accounts. Immerhin ist im neuen Gesetz ein Richtervorbehalt zumindest angedeutet. Ob die überlasteten Gerichte diesen auch sinnvoll durchsetzen können, bleibt fraglich.  

Vielleicht spurtet der Minister nun aus Wahlkampf-Interesse so stur nach vorn. Ein Erfolg vor der Sommerpause, und dann mit etwas in der Hand in die Hallen und Diskussionsrunden. Vielleicht spurtet er aber auch, weil er keine echte Alternative sieht. Denn eine echte konstruktive Antwort auf die Frage „Wie der Sorge um Selbstjustiz begegnen?“ scheint es nicht zu geben.

Eins ist bei all dem klar, und das zeigen auch neue Recherche-Ergebnisse der Investigativ-Plattform ProPublica: Facebook darf nicht alleine löschen! Nicht in der Theorie, weil Rechtsdurchsetzung nunmal Aufgabe des Staats ist und nicht von einzelnen. Aber auch nicht in der Praxis: Wie ProPublica zeigt, ist Facebook dazu übergegangen, für die ganze Welt einheitliche Regeln aufzustellen, um zu löschen. Diese Regeln sind der kleinste gemeinsame Nenner – sie können und sollten dem deutschen Verständnis von Recht und Meinungsfreiheit nicht genügen. Auch wenn das neue NetzDG im Grunde genau das niederschreibt.

Was aber stattdessen tun? Die einen fordern den Ausbau der Justizbehörden, etwa um eine Staatsanwaltschaft für Kommentare im Netz. Andere reden sogar von einer der Justiz vorgeschalteten „Internet-Bafin“, einer öffentlich-rechtlichen Kontrolleinheit für das Internet. Doch wer sich um Selbstjustiz Sorgen macht, dann aber eine außergerichtliche Kontrollbehörde für Online-Meinungen fordert, widerspricht sich selbst. Wir sollten froh sein, dass es eine solche Behörde nicht gibt. Nicht nur weil auch sie mit der Masse an Kommentaren da draußen ebenso wenig klarkommen würde, wie es die Gerichte tun – nein, weil auch sie wie die Unternehmen schwer nachvollziehbare Entscheidungen treffen würde.

Die unangenehme Wahrheit lautet: Es geht nur mit den sozialen Netzwerken. Sie müssen ein zentraler Bestandteil aller Strategien gegen Hate Speech sein. Denn sie werden am Schluss immer diejenigen sein, die auf den Löschknopf drücken. Statt einen Gegensatz zwischen Gerichten und Unternehmen aufzumachen, sollte man beide zusammen denken. Selbst wenn die Justiz irgendwann von Saarbrücken bis Berlin die Ressourcen hat, um mit dem Berg an Hasskommentaren umgehen zu können, selbst dann stehen immer noch die Netzwerke als Privatunternehmen zwischen den Strafverfolgern und dem Kommentar. Man wird immer aufeinander angewiesen sein.

Wenn wir nicht wollen, dass Facebook Selbstjustiz übt, sollten wir sie eben nicht zulassen

Der Minister hatte damit bisher nicht viel Erfolg, vielleicht will er die Unternehmen deshalb jetzt zwingen. Aber er darf sie dabei deshalb doch noch lange nicht alleine machen lassen. Bestrafung im Nachhinein ist so zwar vielleicht möglich, es dient aber nicht der Wahrung von Rechten. Warum ermuntert niemand stattdessen Facebook und Co. dazu, im System aus Öffentlichkeit, Justiz und Politik mitzuspielen?

Statt nur mit Strafen zu drohen und Transparenzberichte einzufordern, sollte der Justizminister seinen ursprünglichen Ansatz weiterverfolgen, ein ständiges Check-and-Balances-Prinzip auf den Weg zu bringen, das alle involvierten Gruppen einbezieht. Salopp gesagt: Sitzen ein Staatsanwalt, ein Correctiv-Rechercheur und ein Facebook-Angestellter im Büro… und die Crowd kommt per Flagging-Funktion noch dazu. Alle sagen immer, dass es ihnen einzeln zu viel ist. Die Gerichte allein sind überlastet, Facebook allein ist überlastet – warum also nicht zusammen?

In dieser Konstellation kann Facebook die technische Aufgabe des Löschens ruhig übernehmen. Es wäre aber auch gewährleistet, dass das Löschen nicht aus dem Ruder läuft. Noch einmal: Ja, einen ähnlichen Ansatz hat Heiko Maas schon mit seiner Social-Media-Taskforce verfolgt. Die hat nicht perfekt funktioniert. Der Weg, alle an Bord zu holen, war aber der richtige.

Wenn wir nicht wollen, dass Facebook Selbstjustiz übt, sollten wir sie eben nicht zulassen. Und der Minister sollte nicht glauben, dass er das Problem lösen kann, indem er alle Kritik in einem Alleingang stumm ignoriert. Für die Rechtskultur ist die gesamte gesellschaftliche Öffentlichkeit zuständig. Facebook ist ein Unternehmen, das mit ebendieser Öffentlichkeit sein Geld verdient. Sie hat dementsprechend viel Macht.

Anm. d. Red.: Eine erste Version dieses Artikels erschien bereits am 6. April 2017. Wir haben ihn mit der sich entwickelnden Debatte aktuell gehalten. Am 30. Juni hat der Bundestag das NetzDG verabschiedet.

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